Kurze Antwort
Nicht gepflückt werden dürfen Seidelbast, Trollblume, Frauenschuh, Türkenbund und Arnika; das Maiglöckchen darf gepflückt werden.
Diese Arten stehen als besonders geschützt unter Artenschutz und sind daher vom Pflücken ausgenommen. Das Maiglöckchen gilt nicht als besonders geschützt und fällt unter die Handstraußregel, sofern keine Schutzgebiete betroffen sind.
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