BayernRechtBAY-RE-237-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Nicht gepflückt werden dürfen Seidelbast, Trollblume, Frauenschuh, Türkenbund und Arnika; das Maiglöckchen darf gepflückt werden.

  • A)Seidelbast
  • B)Trollblume
  • C)Frauenschuh
  • D)Maiglöckchen
  • E)Türkenbund
  • F)Arnika
Erklärung

Diese Arten stehen als besonders geschützt unter Artenschutz und sind daher vom Pflücken ausgenommen. Das Maiglöckchen gilt nicht als besonders geschützt und fällt unter die Handstraußregel, sofern keine Schutzgebiete betroffen sind.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten