BayernRechtBAY-RE-237-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Seidelbast, Trollblume, Frauenschuh, Türkenbund und Arnika.

  • A)Seidelbast
  • B)Trollblume
  • C)Frauenschuh
  • D)Maiglöckchen
  • E)Türkenbund
  • F)Arnika

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