BayernRechtBAY-RE-238-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Silberdistel, Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden.

  • A)Silberdistel
  • B)Frühlings-Adonisröschen
  • C)Sonnentau
  • D)Gemeine Schafgarbe
Erklärung

Diese wildwachsenden Pflanzenarten sind besonders geschützt und dürfen daher nicht gesammelt oder beschädigt werden. Die Gemeine Schafgarbe darf grundsätzlich gepflückt werden.

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