BayernNaturBAY-NA-4-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Enzian, Alpen-Edelweiß, Trollblume und Weiße Seerose.

  • A)Hahnenfuß
  • B)Enzian
  • C)Alpen-Edelweiß
  • D)Margeriten
  • E)Trollblume
  • F)Weiße Seerose
Erklärung

Richtig sind Enzian, Alpen-Edelweiß, Trollblume und Weiße Seerose, da sie nach Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten zählen (teils alle Arten einer Gattung, z. B. alle europäischen Enziane). Hahnenfuß und Margerite sind häufige, nicht besonders geschützte Arten und fallen somit nicht unter das Pflück- oder Entnahmeverbot für besonders Geschützte.

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