Kurze Antwort
Richtig sind: Enzian, Alpen-Edelweiß, Trollblume und Weiße Seerose.
Richtig sind Enzian, Alpen-Edelweiß, Trollblume und Weiße Seerose, da sie nach Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten zählen (teils alle Arten einer Gattung, z. B. alle europäischen Enziane). Hahnenfuß und Margerite sind häufige, nicht besonders geschützte Arten und fallen somit nicht unter das Pflück- oder Entnahmeverbot für besonders Geschützte.
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