BayernNaturBAY-NA-5-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sonnentau und Schwertlilie.

  • A)Spitzwegerich
  • B)Adlerfarn
  • C)Taubnessel
  • D)Sonnentau
  • E)Schwertlilie
Erklärung

Richtig sind Sonnentau und Schwertlilie. Alle heimischen Sonnentauarten (fleischfressend, Moorstandorte) sowie die Schwertlilien innerhalb der Spargelartigen sind nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Spitzwegerich, Adlerfarn und Taubnessel sind nicht besonders geschützt und dürfen im Rahmen der Handstraußregel (kleine Mengen, außerhalb von Schutzgebieten) gepflückt werden.

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