BayernNaturBAY-NA-6-2025

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Silberdistel und Küchenschelle.

  • A)Klatschmohn
  • B)Silberdistel
  • C)Echte Kamille
  • D)Küchenschelle
  • E)Kornblume
Erklärung

Richtig sind Silberdistel und Küchenschelle, denn beide stehen unter besonderem Schutz nach Bundesartenschutzverordnung. Klatschmohn, Echte Kamille und Kornblume sind häufige, nicht besonders geschützte Arten und dürfen im Rahmen der Handstraußregel in kleinen Mengen gepflückt werden.

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