Kurze Antwort
Richtig sind: Silberdistel und Küchenschelle.
Richtig sind Silberdistel und Küchenschelle, denn beide stehen unter besonderem Schutz nach Bundesartenschutzverordnung. Klatschmohn, Echte Kamille und Kornblume sind häufige, nicht besonders geschützte Arten und dürfen im Rahmen der Handstraußregel in kleinen Mengen gepflückt werden.
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