BayernWaffenkundeBAY-WK-210-2025

Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Jagdschein, Personalausweis oder Pass und Beleg, aus dem der Name des Überlassenden, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht.

  • A)Jagdschein
  • B)Waffenschein
  • C)Personalausweis oder Pass
  • D)Beleg, aus dem der Name des Überlassenden, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht
  • E)Waffenbesitzkarte
Erklärung

Richtig sind Jagdschein, PA/Pass und ein Leihschein/Beleg mit Überlasser, Berechtigtem und Datum. Begründung: Beim Verleih einer Langwaffe (Drilling) reicht dem Leihenden der gültige Jagdschein als Berechtigung; zusätzlich muss er seine Identität nachweisen und den datierten Leihnachweis mitführen, um die zulässige Leihdauer (max. 1 Monat) zu belegen. Waffenschein ist nicht nötig, WBK beim Leihenden ebenfalls nicht.

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