Kurze Antwort
Richtig sind: Jagdschein, Personalausweis oder Pass und Waffenbesitzkarte.
Richtig sind Jagdschein, Personalausweis/Pass und Waffenbesitzkarte, weil der Jäger bei befugter Jagdausübung seine Identität, die jagdliche Berechtigung und den Besitz der konkret geführten Waffe nachweisen muss. Ein Waffenschein ist nicht erforderlich, da Jäger im Revier ohne Waffenschein führen dürfen (§ 13 WaffG).
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