BayernJagdpraxisBAY-JB-230-2025

Welche Feststellungen gelten als bedenkliche Merkmale?

Kurze Antwort

Als bedenkliche Merkmale gelten abnormes Verhalten, offene Knochenbrüche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlegen und erhebliche Abmagerung.

  • A)Gelegentliches Husten
  • B)Scheuern am Malbaum
  • C)Abnormes Verhalten
  • D)Offene Knochenbrüche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlegen
  • E)Erhebliche Abmagerung
Erklärung

Diese Feststellungen können auf Erkrankungen oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustands hinweisen. Gelegentliches Husten und Scheuern am Malbaum gelten hingegen nicht als bedenkliche Merkmale.

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