Kurze Antwort
Als bedenkliche Merkmale gelten abnormes Verhalten, offene Knochenbrüche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlegen und erhebliche Abmagerung.
Diese Feststellungen können auf Erkrankungen oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustands hinweisen. Gelegentliches Husten und Scheuern am Malbaum gelten hingegen nicht als bedenkliche Merkmale.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.