Kurze Antwort
Richtig sind: Kürzung des verrosteten Laufs einer Flinte und Anbringen eines Gewindes an der Laufmündung.
Richtig sind Lauf kürzen und Mündungsgewinde anbringen, weil das wesentliche Teile der Schusswaffe (Lauf/Patronenlager) betreffen und damit eine erlaubnispflichtige Bearbeitung nach WaffG darstellen. Schaftkappe anpassen oder eine Zielfernrohrmontage aufsetzen sind äußere, nicht wesentliche Änderungen und dürfen ohne behördliche Erlaubnis erfolgen.
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