BayernWaffenkundeBAY-WK-193-2025

Welche Handlungen dürfen nur mit entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnis durchgeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kürzung des verrosteten Laufs einer Flinte und Anbringen eines Gewindes an der Laufmündung.

  • A)Anpassen einer neuen Schaftkappe an einer Flinte
  • B)Kürzung des verrosteten Laufs einer Flinte
  • C)Anbringen eines Zielfernrohrmontageoberteils
  • D)Anbringen eines Gewindes an der Laufmündung
Erklärung

Richtig sind Lauf kürzen und Mündungsgewinde anbringen, weil das wesentliche Teile der Schusswaffe (Lauf/Patronenlager) betreffen und damit eine erlaubnispflichtige Bearbeitung nach WaffG darstellen. Schaftkappe anpassen oder eine Zielfernrohrmontage aufsetzen sind äußere, nicht wesentliche Änderungen und dürfen ohne behördliche Erlaubnis erfolgen.

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