Kurze Antwort
Die Verwendung von bleihaltigen Schroten bei der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern ist Bleischrot verboten. Zulässig sind unter anderem Weicheisen-, Wismut- und Zinkschrote.
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