BayernJagdpraxisBAY-JB-220-2025

Welche Körperteile müssen bei Vorliegen bedenklicher Merkmale für eine amtliche Fleischuntersuchung bereitgehalten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe.

  • A)Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe
  • B)Der gesamte Wildkörper ohne Aufbruch
  • C)Eine Fleischprobe aus Zwerchfell und Bug von mindestens 100 g Fleisch
Erklärung

Richtig ist: Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe. Bei bedenklichen Merkmalen muss der Amtsveterinär den ganzen Tierkörper samt „roten Organen“ (Herz, Leber, Lunge, Milz, Nieren) beurteilen, um die Genusstauglichkeit sicher festzustellen. Ohne Aufbruch oder nur mit einer Teilprobe wäre keine vollständige Beurteilung möglich.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten