Kurze Antwort
Richtig ist: Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe.
Richtig ist: Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe. Bei bedenklichen Merkmalen muss der Amtsveterinär den ganzen Tierkörper samt „roten Organen“ (Herz, Leber, Lunge, Milz, Nieren) beurteilen, um die Genusstauglichkeit sicher festzustellen. Ohne Aufbruch oder nur mit einer Teilprobe wäre keine vollständige Beurteilung möglich.
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