Kurze Antwort
Richtig sind: Eine vorsätzliche Tötung erfüllt den Tatbestand eines Strafgesetzes, Auch eine fahrlässige Tötung erfüllt einen Straftatbestand, <p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Luchses oder einer Wildkatze kann den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und den Widerruf der Waffenbesitzkarte mit der Verpflichtung zur Abgabe der Jagdwaffen zur Folge haben</p> und <p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Luchses oder einer Wildkatze kann den Entzug des Jagdscheins zur Folge haben</p>.
Luchs und Wildkatze sind streng geschützt. Sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Tötung ist strafbar; das kann den Entzug des Jagdscheins (§ 41 BJagdG) sowie den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit mit Widerruf der WBK nach sich ziehen. Eine „hohe Geldbuße nach Bundeswildschutzverordnung“ passt hier nicht – es geht um Strafrecht, nicht bloß um eine OWi.
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