Kurze Antwort
Richtig sind: Die „Dual-Use“-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt und Ein Nachtsichtgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken z. B. mit einem Fernglas verbunden werden.
Richtig sind 2 und 4: - 2: Ob ein Gerät als „Dual-Use“ (also nicht waffenrechtlich bestimmt, z. B. reine Beobachtungstechnik) gilt, stellt das BKA per Feststellungsbescheid fest. - 4: Ein reines Nachtsichtgerät darf von jedermann zu Beobachtungszwecken genutzt und z. B. mit einem Fernglas kombiniert werden; es unterliegt dann nicht dem WaffG. Warum die anderen falsch sind: 1 braucht keinen Tresor nach DIN/EN 1143-1 (nur Single-Use an Waffen relevant), 3 sind keine Kriegsgeräte, 5 Nachtzielgeräte sind waffenrechtlich verboten, auch ohne integrierte Montage.
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