BayernNaturBAY-NA-108-2025

Welche Personen sind berechtigt, chemische Pflanzenschutzmaßnahmen mit Sprühgeräten durchzuführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Alle Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen</p>.

  • A)Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • B)Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen
  • C)<p>Alle Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen</p>
  • D)<p>Alle Personen, die den Führerschein für die Zugmaschine des Pflanzenschutzgerätes besitzen</p>

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