Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Untersuchung des Wildes auf bedenkliche Merkmale festgestellt werden</p>.
Richtig ist: Die kundige Person untersucht den Wildkörper (und beim Großwild die ausgenommenen Eingeweide) auf bedenkliche Merkmale und kann bei Unauffälligkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Sie bringt kein Wildursprungszeichen an, entnimmt nicht automatisch Trichinenproben und führt auch nicht die amtliche Trichinenschau durch – das ist Aufgabe der zuständigen Behörde/amtlichen Untersuchung.
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