Kurze Antwort
Richtig sind: Der Waffenbehörde gemeldete Tresore der Sicherheitsstufen A und B können grundsätzlich im bisherigen Umfang weiter genutzt werden, Der Besitzer eines registrierten Waffenschranks der Sicherheitsstufe A kann auch Waffen neu erwerben und in seinem bisherigen Schrank unterbringen, bis die höchstzulässige Anzahl von 10 Langwaffen erreicht ist und Eine Nutzung von Waffenschränken der Sicherheitsstufe A oder B ist bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung auch über den Tod des ursprünglichen Besitzers hinaus möglich.
Richtig sind 1, 2 und 4. Altbesitzer gemeldeter A-/B-Schränke genießen Bestandsschutz: Sie dürfen diese im bisherigen Umfang weiter nutzen und in A-Schränken sogar weiter Langwaffen neu erwerben, bis max. 10 Stück. Bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung bleibt die Mitnutzungsberechtigung über den Tod des bisherigen Besitzers bestehen, wenn der Berechtigte Eigentümer des Schranks wird. Veräußern und vom neuen Besitzer zur Waffenaufbewahrung weiter nutzen (3) ist nicht zulässig.
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