BayernRechtBAY-RE-207-2025

Welche Regelungen sind im Tierschutzgesetz getroffen?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen</p> und <p>Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen</p>.

  • A)<p>Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen</p>
  • B)Es ist verboten, einem Tier Leistungen abzuverlangen
  • C)<p>Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen</p>
  • D)Es ist erlaubt, einen altersschwachen Jagdhund als Jagdscheininhaber zu erschießen
Erklärung

Richtig sind Zweckbestimmung und Grundsatz des TierSchG: Tiere sind als Mitgeschöpfe zu schützen; niemand darf ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Falsch sind das generelle Leistungsverbot (z. B. Jagdhunde dürfen arbeiten) und das Erschießen eines altersschwachen Jagdhundes durch den Jäger – das wäre tierschutzwidrig; eine tierschutzgerechte Euthanasie erfolgt beim Tierarzt.

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