Kurze Antwort
Richtig sind: Weicheisenschrot, Wismutschrot und Zinkschrot.
Richtig sind Weicheisenschrot (Stahl), Wismutschrot und Zinkschrot. Seit 15.02.2023 ist Bleischrot in und um Feuchtgebiete EU-weit verboten (inkl. 100‑m-Pufferzone), daher sind nur bleifreie Schrote fürs Wasserwild an/über Gewässern zulässig.
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