Kurze Antwort
Richtig sind: Waffen sind außerhalb der Treiben entladen mit geöffnetem Verschluss zu tragen, Nach dem Einnehmen der Stände haben sich die Schützen untereinander zu verständigen und Es darf nicht in Richtung von Schützen oder Treibern angeschlagen werden.
Richtig sind 3, 4 und 5: Nach VSG 4.4 sind Waffen außerhalb des Treibens stets entladen mit geöffnetem Verschluss (bzw. Kipplauf gebrochen) zu tragen. Nach Standannahme ist die Verständigung mit den Nachbarschützen Pflicht, um Schussbereiche abzustimmen. In Richtung von Schützen oder Treibern wird weder angeschlagen noch geschossen. Durchgehschützen führen im Treiben nur entladene Waffen; ein Hutband allein reicht heute nicht als Signalkleidung.
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