BayernJagdhundeBAY-JA-75-2025

Welche Voraussetzungen bestehen für die Arbeit in einem Schwarzwildübungsgatter in Bayern?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Hundeführer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein, Der Jagdhund muss klinisch gesund sein und über ausreichenden Impfschutz verfügen und Der Jagdhund muss zum Beispiel durch Chip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar sein.

  • A)Der Hundeführer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein
  • B)Der Jagdhund muss klinisch gesund sein und über ausreichenden Impfschutz verfügen
  • C)Der Jagdhund muss eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben
  • D)Der Jagdhund muss zum Beispiel durch Chip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar sein
Erklärung

In Bayern dürfen Hunde nur ins Schwarzwildgatter, wenn der Führer waidgerecht legitimiert ist (gültiger Jagdschein). Der Hund muss gesundheitlich unbedenklich sein (klinisch gesund, Impfschutz z. B. gegen Staupe/Parvo/Lepto/Tollwut) und eindeutig identifizierbar (Chip/Tätowierung), damit Seuchenprophylaxe und Zuordnung gewährleistet sind. Eine bestandene Brauchbarkeitsprüfung ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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