Kurze Antwort
Richtig sind: Der Hundeführer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein, Der Jagdhund muss klinisch gesund sein und über ausreichenden Impfschutz verfügen und Der Jagdhund muss zum Beispiel durch Chip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar sein.
In Bayern dürfen Hunde nur ins Schwarzwildgatter, wenn der Führer waidgerecht legitimiert ist (gültiger Jagdschein). Der Hund muss gesundheitlich unbedenklich sein (klinisch gesund, Impfschutz z. B. gegen Staupe/Parvo/Lepto/Tollwut) und eindeutig identifizierbar (Chip/Tätowierung), damit Seuchenprophylaxe und Zuordnung gewährleistet sind. Eine bestandene Brauchbarkeitsprüfung ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.
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