Kurze Antwort
Richtig sind: Es muss auf Revierebene zwischen Jagdgenossenschaft und Jäger ein geeignetes Jagdkonzept vereinbart oder vom Eigenjagdberechtigten festgelegt werden mit dem Ziel, die Verbisssituation zu verbessern und Verpachtete Reviere, deren Verbissbelastung im Forstlichen Gutachten auf Revierebene das zweite Mal nach Eintritt in die Abschussplanfreiheit als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ („rot“) bewertet wurden, können nur dann abschussplanfrei bleiben, wenn Pächter und Verpächter einen geeigneten Abschussnachweis (z.B. körperlich oder digital) vereinbart haben.
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