BayernWaffenkundeBAY-WK-228-2025

Welche Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen bei Drückjagden in das Treiben hinein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

  • A)Die Schützen dürfen in das Treiben nach eigenem Ermessen hineinschießen
  • B)Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
  • C)Das Hineinschießen in das Treiben ist ausnahmslos verboten
Erklärung

Richtig ist Option 2: In das Treiben darf mit Büchse oder Flintenlaufgeschoss nur geschossen werden, wenn der Jagdleiter es ausdrücklich freigibt und eine Gefährdung sicher ausgeschlossen ist. Hintergrund: Einzelgeschosse bergen hohes Risiko (Abpraller, fehlender Kugelfang). Ohne Freigabe des Jagdleiters bleibt das Hineinschießen tabu.

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