Kurze Antwort
Richtig ist: Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Richtig ist Option 2: In das Treiben darf mit Büchse oder Flintenlaufgeschoss nur geschossen werden, wenn der Jagdleiter es ausdrücklich freigibt und eine Gefährdung sicher ausgeschlossen ist. Hintergrund: Einzelgeschosse bergen hohes Risiko (Abpraller, fehlender Kugelfang). Ohne Freigabe des Jagdleiters bleibt das Hineinschießen tabu.
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