Kurze Antwort
Richtig sind: Waffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden, In einem Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 gemäß DIN/EN 1143-1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden und Munition ist mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss unterzubringen.
Richtig sind 1, 3 und 5: Munition braucht mindestens ein verschließbares Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind stets ungeladen aufzubewahren. In Schränken Widerstandsgrad 0 oder 1 (DIN/EN 1143-1) dürfen Waffen und Munition gemeinsam lagern. Falsch sind 2 und 4: A/VDMA-Schrank ist für Neuanschaffungen nicht mehr zulässig für Kurzwaffenmunition, und geladenes Aufbewahren ist generell verboten.
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