Kurze Antwort
Richtig sind: Lauf, Verschluss und Trommel.
Richtig sind Lauf, Verschluss und bei Revolvern die Trommel, weil sie die höchsten Belastungen bei der Schussabgabe aufnehmen und daher als „wesentliche Teile“ gelten. Diese Teile sind den Schusswaffen rechtlich gleichgestellt (u. a. Beschuss- und Aufbewahrungspflichten). Schlagbolzen, Sicherung und Abzug gehören nicht dazu.
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