BayernWaffenkundeBAY-WK-1-2025

Welche Waffenteile zählen nach dem Waffengesetz zu den „wesentlichen Teilen“?

Kurze Antwort

Richtig sind: Lauf, Verschluss und Trommel.

  • A)Lauf
  • B)Schlagbolzen
  • C)Verschluss
  • D)Trommel
  • E)Sicherung
  • F)Abzug
Erklärung

Richtig sind Lauf, Verschluss und bei Revolvern die Trommel, weil sie die höchsten Belastungen bei der Schussabgabe aufnehmen und daher als „wesentliche Teile“ gelten. Diese Teile sind den Schusswaffen rechtlich gleichgestellt (u. a. Beschuss- und Aufbewahrungspflichten). Schlagbolzen, Sicherung und Abzug gehören nicht dazu.

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