BayernRechtBAY-RE-61-2025

Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang.

  • A)½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
  • B)1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
  • C)1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang

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