Kurze Antwort
Die Nachtzeit reicht von 1½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1½ Stunden vor Sonnenaufgang.
Maßgeblich ist dieser Zeitraum im Sinne des Nachtjagdverbots. Während der Nachtzeit dürfen grundsätzlich nur die gesetzlich zugelassenen Wildarten bejagt werden.
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