BayernRechtBAY-RE-131-2025

Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdaus- rüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Waffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden und Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden.

  • A)Waffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden
  • B)Die Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden
  • C)Erlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
  • D)Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden
  • E)<p>Eine Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen</p>
Erklärung

Richtig sind 1 und 4: Auf dem Jägernotweg dürfen Schusswaffen nur ungeladen und Hunde nur angeleint mitgeführt werden. Futteralpflicht, Wildtransport im Rucksack oder eine mitzuführende Ausnahmegenehmigung sind nicht vorgeschrieben. In einigen Ländern kann zusätzlich Futteralpflicht gelten – das ist aber nicht allgemein.

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