Kurze Antwort
Richtig sind: Waffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden und Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden.
Richtig sind 1 und 4: Auf dem Jägernotweg dürfen Schusswaffen nur ungeladen und Hunde nur angeleint mitgeführt werden. Futteralpflicht, Wildtransport im Rucksack oder eine mitzuführende Ausnahmegenehmigung sind nicht vorgeschrieben. In einigen Ländern kann zusätzlich Futteralpflicht gelten – das ist aber nicht allgemein.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.