BayernWaffenkundeBAY-WK-191-2025

Welcher Gegenstand unterliegt dem Waffengesetz?

Kurze Antwort

Richtig ist: LED-Lampe mit integrierter Waffenmontage.

  • A)Wärmebildkamera
  • B)Nachtsichtgerät mit Infrarotstrahler
  • C)LED-Lampe mit integrierter Waffenmontage
  • D)Drohne mit Wärmebildkamera
Erklärung

Richtig ist die LED-Lampe mit integrierter Waffenmontage. Zielscheinwerfer oder Lampen, die für Schusswaffen bestimmt sind (Montagevorrichtung), gelten als waffenrechtlich relevante Vorrichtungen und unterliegen dem WaffG. Reine Wärmebild- oder Nachtsichtgeräte ohne waffenbestimmte Montage sowie Drohnen mit Wärmebildkamera fallen nicht darunter.

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