Kurze Antwort
Richtig ist: LED-Lampe mit integrierter Waffenmontage.
Richtig ist die LED-Lampe mit integrierter Waffenmontage. Zielscheinwerfer oder Lampen, die für Schusswaffen bestimmt sind (Montagevorrichtung), gelten als waffenrechtlich relevante Vorrichtungen und unterliegen dem WaffG. Reine Wärmebild- oder Nachtsichtgeräte ohne waffenbestimmte Montage sowie Drohnen mit Wärmebildkamera fallen nicht darunter.
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