Kurze Antwort
Richtig ist: Entnahme einzelner hiebsreifer Altbäume auf der gesamten Bestandsfläche.
Plenternutzung bedeutet einzelstammweise Nutzung im Plenterwald: Über die gesamte Bestandsfläche werden nur hiebsreife Einzelbäume entnommen, während jüngere und mittlere Altersstufen stehenbleiben. So bleibt der Wald ungleichaltrig und stabil; Kahlschläge oder pauschale Halbbestandes‑Entnahmen (Option 1 und 3) sind kein Plenterprinzip.
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