BayernRechtBAY-RE-173-2025

Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?

Kurze Antwort

Das Aneignungsrecht steht dem Revierinhaber zu, durch dessen Revier die Kreisstraße führt, auf der das Reh überfahren wurde.

  • A)Der Straßenbauverwaltung
  • B)Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde
  • C)Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde
  • D)Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat
Erklärung

Das Jagdrecht umfasst auch die Aneignung von Fallwild. Der Kraftfahrer, die Straßenbauverwaltung oder der Revierinhaber am Ort der Abgabe haben kein Aneignungsrecht.

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