BayernRechtBAY-RE-175-2026

Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?

Kurze Antwort

In einem Gemeinschaftsjagdrevier darf sich der Jagdausübungsberechtigte Abwurfstangen aneignen.

  • A)Jede Person
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stange gefunden wird
Erklärung

Abwurfstangen gehören zum Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten. Dritte benötigen zum Sammeln eine schriftliche Erlaubnis von ihm.

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