BayernJagdpraxisBAY-JB-130-2025

Wer muss sich bei Gesellschaftsjagden deutlich farblich von der Umgebung abheben?

Kurze Antwort

Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.

  • A)Alle Beteiligten
  • B)Nur die Treiber
  • C)Nur Jagdleiter und Treiber
Erklärung

Dazu gehören insbesondere Schützen, Treiber, Durchgehschützen und Hunde. Signalkleidung beziehungsweise deutlich sichtbare Signalfarben erhöhen die Sicherheit und verhindern Verwechslungen.

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