Kurze Antwort
Richtig ist: Die Jagdausübungsberechtigten.
Stimmberechtigt sind die Jagdausübungsberechtigten, weil sie die Reviere tatsächlich bejagen und für Hege und Abschussplanung verantwortlich sind. Jagdvorsteher/Jagdvorstand und Jagdgenossen sind zwar beteiligt bzw. vertreten Interessen, haben bei der Abschussempfehlung aber kein Stimmrecht.
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