BayernRechtBAY-RE-26-2025

Wer sind die stimmberechtigten Mitglieder der Hegegemeinschaft bei der Beschlussfassung über die Abschussempfehlung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdausübungsberechtigten.

  • A)Die Jagdvorsteher
  • B)Die Jagdausübungsberechtigten
  • C)Die Jagdgenossen
Erklärung

Stimmberechtigt sind die Jagdausübungsberechtigten, weil sie die Reviere tatsächlich bejagen und für Hege und Abschussplanung verantwortlich sind. Jagdvorsteher/Jagdvorstand und Jagdgenossen sind zwar beteiligt bzw. vertreten Interessen, haben bei der Abschussempfehlung aber kein Stimmrecht.

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