BayernJagdhundeBAY-JA-137-2025

Wer soll grundsätzlich den Fangschuss geben, wenn der Hund das kranke Stück gestellt hat?

Kurze Antwort

Grundsätzlich gibt die den Hund führende Person den Fangschuss, wenn der Hund das kranke Stück gestellt hat.

  • A)Die den Hund führende Person
  • B)Die Person, die das Stück angeschossen hat
  • C)Die dem Standlaut am nächsten stehende Person
Erklärung

Der Hundeführer ist am gestellten Stück und trägt die Verantwortung für den Fangschuss. Nur in Ausnahmefällen kann er eine andere Person damit beauftragen.

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