Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Durch das regelmäßige Training der Schießfertigkeit z. B. durch Besuche im Schießkino und das Ablegen eines jährlichen Schießnachweises für die Teilnahme an Bewegungsjagden</p> und Durch die Einhaltung des Elterntierschutzes nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.
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