Kurze Antwort
Tierleid wird durch regelmäßiges Schießtraining und die Einhaltung des Elterntierschutzes nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz vermieden.
Gute Schießfertigkeit verringert Fehl- und Krankschüsse. Der Elterntierschutz verhindert, dass für die Aufzucht notwendige Elterntiere erlegt werden.
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