BayernJagdpraxisBAY-JB-198-2025

Wie kann bei der Jagdausübung Tierleid vermieden werden?

Kurze Antwort

Tierleid wird durch regelmäßiges Schießtraining und die Einhaltung des Elterntierschutzes nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz vermieden.

  • A)Durch das regelmäßige Training der Schießfertigkeit z. B. durch Besuche im Schießkino und das Ablegen eines jährlichen Schießnachweises für die Teilnahme an Bewegungsjagden
  • B)Indem mit möglichst leistungsstarken Großkalibern gejagt wird, denn nur diese gewährleisten eine sofortige Tötungswirkung
  • C)Durch die Einhaltung des Elterntierschutzes nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz
Erklärung

Gute Schießfertigkeit verringert Fehl- und Krankschüsse. Der Elterntierschutz verhindert, dass für die Aufzucht notwendige Elterntiere erlegt werden.

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