BayernJagdhundeBAY-JA-130-2025

Wie lang ist die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung?

Kurze Antwort

Die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung beträgt 300 Meter.

  • A)50 m
  • B)150 m
  • C)300 m
  • D)600 m
Erklärung

In der Brauchbarkeitsprüfung ist für die Haarwildschleppe eine Länge von 300 m vorgeschrieben, um Spurtreue und Bringarbeit praxisnah zu prüfen; kürzere oder längere Distanzen entsprechen nicht der Prüfungsordnung.

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