Kurze Antwort
Die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung beträgt 300 Meter.
In der Brauchbarkeitsprüfung ist für die Haarwildschleppe eine Länge von 300 m vorgeschrieben, um Spurtreue und Bringarbeit praxisnah zu prüfen; kürzere oder längere Distanzen entsprechen nicht der Prüfungsordnung.
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