Kurze Antwort
Die Rotfährte beträgt bei der Brauchbarkeitsprüfung für die allgemeine Nachsuche auf Nieder- und Schalenwild 300 Meter.
In der Brauchbarkeitsprüfung ist für diese Prüfungsvariante eine 300-m-Rotfährte vorgeschrieben. Längere Fährtenlängen gelten erst bei speziellen Prüfungen oder anderen Brauchbarkeitsstufen.
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