Kurze Antwort
Die Rotfährte muss bei der Brauchbarkeitsprüfung für die alleinige Nachsuche auf Schalenwild 400 Meter lang sein.
In der Brauchbarkeitsprüfung für die Nachsuche auf Schalenwild ist eine 400-m-Rotfährte vorgeschrieben. Diese Länge stellt die Mindestanforderung dar, um die Eignung des Hundes für Schweißarbeit am Stück zu prüfen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.