BayernJagdhundeBAY-JA-134-2025

Wie lang muss die Rotfährte bei der Brauchbarkeitsprüfung für einen Jagdhund sein, welcher auf Brauchbarkeit nur zur Nachsuche auf Schalenwild geprüft wird?

Kurze Antwort

Die Rotfährte muss bei der Brauchbarkeitsprüfung für die alleinige Nachsuche auf Schalenwild 400 Meter lang sein.

  • A)600 m
  • B)400 m
  • C)300 m
  • D)150 m
Erklärung

In der Brauchbarkeitsprüfung für die Nachsuche auf Schalenwild ist eine 400-m-Rotfährte vorgeschrieben. Diese Länge stellt die Mindestanforderung dar, um die Eignung des Hundes für Schweißarbeit am Stück zu prüfen.

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