Kurze Antwort
Richtig ist: 1 Jahr.
Richtig ist 1 Jahr. Der Voreintrag in der grünen WBK berechtigt dich, die konkret eingetragene Kurzwaffe (Modell/Kaliber) innerhalb von 12 Monaten zu erwerben; danach verfällt die Erwerbsberechtigung und muss neu beantragt werden. Die Besitzerlaubnis nach Eintragung der gekauften Waffe ist hingegen grundsätzlich unbefristet.
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