BayernWaffenkundeBAY-WK-203-2025

Wie lange gilt eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb eines Revolvers?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1 Jahr.

  • A)Zeitlich unbegrenzt
  • B)1 Jahr
  • C)3 Jahre
Erklärung

Richtig ist 1 Jahr. Der Voreintrag in der grünen WBK berechtigt dich, die konkret eingetragene Kurzwaffe (Modell/Kaliber) innerhalb von 12 Monaten zu erwerben; danach verfällt die Erwerbsberechtigung und muss neu beantragt werden. Die Besitz­erlaubnis nach Eintragung der gekauften Waffe ist hingegen grundsätzlich unbefristet.

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