BayernWaffenkundeBAY-WK-207-2025

Wie lange gilt (vorbehaltlich Widerruf oder Rücknahme) in der Regel die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe?

Kurze Antwort

Die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt.

  • A)1 Jahr
  • B)10 Jahre
  • C)Zeitlich unbegrenzt
Erklärung

Die Besitz­erlaubnis wird unbefristet erteilt und endet nicht automatisch nach einer Frist. Sie kann jedoch bei Wegfall der Zuverlässigkeit, des Bedürfnisses oder per behördlichem Widerruf/Rücknahme erlöschen.

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