Kurze Antwort
Die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt.
Die Besitzerlaubnis wird unbefristet erteilt und endet nicht automatisch nach einer Frist. Sie kann jedoch bei Wegfall der Zuverlässigkeit, des Bedürfnisses oder per behördlichem Widerruf/Rücknahme erlöschen.
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