BayernWaffenkundeBAY-WK-205-2025

Wie viele Kurzwaffen darf eine Person mit gültigem Jahresjagdschein, die noch keine Kurzwaffe besitzt, erwerben, ohne dafür ein besonderes Bedürfnis bei der zuständigen Behörde nachweisen zu müssen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 2 Kurzwaffen.

  • A)1 Kurzwaffe
  • B)2 Kurzwaffen
  • C)5 Kurzwaffen
Erklärung

Richtig ist: 2 Kurzwaffen. Für Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins gilt der Jagdschein als Bedürfnisnachweis für bis zu zwei Kurzwaffen (z. B. großkalibrig für den Fangschuss auf Schalenwild und kleinkalibrig für die Fallenjagd). Für jede weitere Kurzwaffe müsste ein besonderes Bedürfnis gegenüber der Behörde glaubhaft gemacht werden.

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