Kurze Antwort
Richtig ist: 2 Kurzwaffen.
Richtig ist: 2 Kurzwaffen. Für Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins gilt der Jagdschein als Bedürfnisnachweis für bis zu zwei Kurzwaffen (z. B. großkalibrig für den Fangschuss auf Schalenwild und kleinkalibrig für die Fallenjagd). Für jede weitere Kurzwaffe müsste ein besonderes Bedürfnis gegenüber der Behörde glaubhaft gemacht werden.
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