Kurze Antwort
Luftdruckwaffen ab Baujahr 1991 sind erwerbsscheinpflichtig, sobald ihre Mündungsenergie über 7,5 Joule liegt.
Waffen mit „F im Fünfeck“ haben max. 7,5 J und sind ab 18 Jahren frei erwerbbar. Überschreitet die Energie 7,5 J, gelten sie als erlaubnispflichtig und benötigen eine WBK/Voreintrag.
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