Kurze Antwort
Nachtzeit ist die Zeit von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.
Das Bundesjagdgesetz definiert diese Spanne ausdrücklich als Nachtzeit. In dieser Zeit ist das Erlegen von Wild grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen wie z. B. Schwarzwild und bestimmtem Raubwild (Landesrecht beachten).
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