Kurze Antwort
Aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
Die UVV Jagd erlaubt aufgenagelte Sprossen ausschließlich bei schräg stehenden Leitern, weil dort die Belastung günstiger abgeleitet wird. An senkrechten oder allen Leitern wären sie sicherheitsrelevant ungeeignet.
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