BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-91-2022

An welchen Leitern sind aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen zulässig?

Kurze Antwort

Aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.

  • A)An geneigt stehenden Leitern.
  • B)An senkrecht stehenden Leitern.
  • C)An allen Leitern.
Erklärung

Die UVV Jagd erlaubt aufgenagelte Sprossen ausschließlich bei schräg stehenden Leitern, weil dort die Belastung günstiger abgeleitet wird. An senkrechten oder allen Leitern wären sie sicherheitsrelevant ungeeignet.

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