BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-6-2022

An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Die Jagd ist an Orten verboten, an denen sie die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde.

  • A)an Orten, an denen das Leben von Menschen gefährdet würde
  • B)in Landschafts- und Wasserschutzgebieten
  • C)in Wildschutzgebieten und Nationalparks
Erklärung

Nach § 20 BJagdG gilt dieses örtliche Verbot; Schutzgebiete sind nicht per se jagdfrei, ihre Jagdausübung wird durch Landesrecht bzw. Schutzgebietsverordnungen geregelt. Entscheidend ist stets die konkrete Gefährdungslage vor Ort.

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