BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-139-2022

An wen darf ein Jäger seine Querflinte im Rahmen eines Verkaufs dauerhaft überlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jahresjagdscheininhaber.

  • A)Jahresjagdscheininhaber
  • B)Tagesjagdscheininhaber
  • C)Waffenscheininhaber
Erklärung

Richtig ist der Jahresjagdscheininhaber. Eine Langwaffe (z. B. Querflinte) darf dauerhaft nur an eine zum Erwerb berechtigte Person überlassen werden; bei Jägern ist das der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins. Tagesjagdschein und Waffenschein begründen keine Erwerbsberechtigung für Jagdlangwaffen.

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