Kurze Antwort
Richtig ist: drei Pächter.
Richtig ist: drei Pächter. Begründung in vielen Landesjagdgesetzen: Bis zur Grundgröße (typisch 250–300 ha) sind max. zwei Mitpächter zulässig; für jede weiteren angefangenen 150 ha ist ein weiterer Pächter möglich. Bei 330 ha: Basis 2 + 1 weiterer (für die über 300/250 hinausgehenden angefangenen 150 ha) = 3. Hinweis: Konkrete Grenzwerte können je nach Bundesland leicht variieren.
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