BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-105-2022

Auf welche Muskelinnentemperatur muss Wild nach rechtlichen Vorschriften alsbald nach dem Erlegen mindestens gebracht werden?

Kurze Antwort

Wild ist alsbald nach dem Erlegen auf folgende Kerntemperaturen zu bringen: Kleinwild auf höchstens 4°C und Großwild auf höchstens 7°C.

  • A)Kleinwild auf 4°C, Großwild auf 7°C
  • B)Hasen und Wildkaninchen auf 7°C, Großwild auf 10°C
  • C)Alles Wild auf 7°C
Erklärung

Diese Grenzwerte sind in Tier-LMHV und EU-VO 853/2004 festgelegt, um Keimwachstum zu bremsen. Die schnelle Abkühlung auf diese Kerntemperaturen sichert Wildbrethygiene und Genusstauglichkeit.

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