BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-35-2022

Auf welche Vogelarten trifft die 300 m- Schutzzone um Horststandorte in Brandenburg zu? Wann gilt sie?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzstorch, Wanderfalke, Seeadler, gilt vom 1. März bis 30 September.

  • A)Schwarzstorch, Wanderfalke, Seeadler, gilt vom 1. März bis 30 September.
  • B)Wiesenweihe, Kiebitz, Grauspecht, gilt ganzjährig.
  • C)Fasan, Elster, Turmfalke, gilt vom 1. Mai bis 31. Juli.

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