BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-116-2022

Aus welchem Grund ist krankgeschossenes Wild unverzüglich zu erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Um es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren.

  • A)Um es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren.
  • B)Um ausschließlich ein Überwechseln in einen fremden Jagdbezirk zu verhindern.
  • C)Um mögichst viel Strecke zu machen.

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