Kurze Antwort
Der Jagdvorstand muss mindestens aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern bestehen.
So ist es in mehreren Landesjagdgesetzen geregelt; weitere Funktionen wie Schriftführer oder Kassenprüfer sind optional. Entscheidend ist die Mindestbesetzung mit Vorsitzendem und zwei Beisitzern.
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